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Terms & Conditions — German original
The terms for offers and services of Agile-IS GmbH in business with companies and public-sector clients. The text below is the binding German original.
This is the binding German original. An English translation is not yet available; the German text is the only authoritative version.
Stand: 11.09.2026
1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Agile-IS GmbH („Agile-IS“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Agile-IS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn Agile-IS ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
1.3 Vertragsbestandteile gelten in folgender Rangfolge:
- Individualvereinbarung
- Angebot
- Leistungsbeschreibung
- diese AGB
2 Vertragsschluss und Vertragsart
2.1 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Beratungs-, Unterstützungs-, Planungs-, Support- und Entwicklungsleistungen werden grundsätzlich als Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB erbracht, sofern nicht ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart wurde.
2.3 Bei Dienstleistungen schuldet Agile-IS die vereinbarte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
2.4 Werkleistungen bedürfen der ausdrücklichen Bezeichnung als solche im Angebot oder in einer Individualvereinbarung.
2.5 Enthält ein Auftrag voneinander abgrenzbare Dienst- und Werkleistungen, gelten für die jeweiligen Leistungsteile die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
3 Leistungsumfang und Leistungserbringung
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot.
3.2 Agile-IS ist berechtigt, Leistungen remote zu erbringen. Ein Anspruch auf Vor-Ort-Leistung besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.3 Agile-IS ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.4 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
3.5 Bis zur Vereinbarung einer Leistungsänderung bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich. Auswirkungen einer angefragten oder vereinbarten Änderung auf Termine, Aufwände und Vergütung sind angemessen zu berücksichtigen.
3.6 Angegebene Leistungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
3.7 Agile-IS ist zu abgrenzbaren Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Systemzugänge, Freigaben, Entscheidungen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Vorgaben sowie dafür verantwortlich, dass deren Verwendung im vereinbarten Umfang zulässig ist.
4.3 Verzögerungen aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
4.4 Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung, ist Agile-IS berechtigt, die hiervon betroffenen Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere bei Werkleistungen nach §§ 642 und 643 BGB, bleiben unberührt.
4.5 Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße und dem jeweiligen Risiko angemessene Datensicherung seiner Systeme und Daten verantwortlich.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
5.4 Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
5.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Agile-IS ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung nach Maßgabe der gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte auszusetzen.
6 Prepaid- und Stundenkontingentmodelle
6.1 Prepaid-Pakete sind im Voraus vollständig zu vergütende Stundenkontingente mit einem befristeten Abrufrecht innerhalb der vereinbarten Laufzeit.
6.2 Die Laufzeit beträgt 12 Monate ab Rechnungsstellung oder ab einem im Angebot ausdrücklich festgelegten Startdatum.
6.3 Während der Laufzeit stellt Agile-IS eine angemessene Abrufmöglichkeit der Leistungen im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten sicher. Ein Anspruch auf exklusive, sofortige oder priorisierte Leistungserbringung besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
6.4 Nicht innerhalb der Laufzeit abgerufene Stunden verfallen mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Rückerstattung oder Gutschrift nicht genutzter Stunden erfolgt nicht.
6.5 Der Verfall tritt nicht ein, soweit Agile-IS die vereinbarte Abrufmöglichkeit während der Laufzeit erheblich und dauerhaft nicht bereitgestellt hat.
6.6 Vor Ablauf der Laufzeit kann eine kostenpflichtige Verlängerung des Abrufzeitraums vereinbart werden. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
6.7 Soweit gesetzlich zulässig, ist eine ordentliche Kündigung eines für eine bestimmte Laufzeit vereinbarten Prepaid-Pakets während dieser Laufzeit ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Die Vergütungsfolgen einer solchen Kündigung bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.8 Prepaid-Kontingente sind projekt- und unternehmensbezogen und ohne Zustimmung von Agile-IS nicht auf Dritte übertragbar.
7 Abnahme bei Werkleistungen
7.1 Werkleistungen sind nach Fertigstellung nach Maßgabe des § 640 BGB abzunehmen.
7.2 Agile-IS kann den Kunden nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme auffordern und hierfür eine angemessene Frist setzen. Eine Frist von zehn Werktagen ist im Regelfall angemessen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und verweigert der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.
7.3 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.4 Die vorbehaltlose produktive Nutzung einer fertiggestellten Werkleistung gilt als Abnahme, sofern die Nutzung nicht erkennbar ausschließlich zu Prüf- oder Testzwecken erfolgt.
7.5 Für in sich abgeschlossene und selbständig nutzbare Teilleistungen kann Agile-IS eine Teilabnahme verlangen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
8 Mängelrechte und Verjährung
8.1 Für ausdrücklich vereinbarte Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte der §§ 633 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
8.2 Agile-IS ist zunächst zur Nacherfüllung nach eigener Wahl gemäß § 635 BGB berechtigt.
8.3 Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Mängelansprüche aus Werkleistungen innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme.
Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Arglist oder ausdrücklich übernommener Garantien, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige Fälle, in denen eine kürzere Verjährungsfrist gesetzlich nicht zulässig ist. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.4 Mängelrechte bestehen nicht, soweit eine Beeinträchtigung auf unsachgemäßer Verwendung, nicht vereinbarten Änderungen durch den Kunden oder Dritte, ungeeigneten kundenseitigen Systemen oder sonstigen Umständen beruht, die Agile-IS nicht zu vertreten hat.
8.5 Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und von Agile-IS erklärt werden.
9 Haftung
9.1 Agile-IS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
9.2 Bei grober Fahrlässigkeit haftet Agile-IS nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Agile-IS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf 100 % des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
9.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung und Reputationsschäden ausgeschlossen, soweit diese nicht zum vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gehören.
9.5 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für Datenverlust auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und dem jeweiligen Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
9.6 Die gesetzlichen Regelungen über das Mitverschulden, insbesondere § 254 BGB, bleiben unberührt.
9.7 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Agile-IS.
10 Geistige Eigentumsrechte, Drittsoftware und Open-Source-Software
10.1 Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an von Agile-IS erbrachten Leistungen verbleiben bei Agile-IS, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
10.3 Die Herausgabe von Quellcode, internen Entwicklungsunterlagen, Bibliotheken, Werkzeugen oder sonstigen internen Arbeitsmitteln von Agile-IS ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.4 Für Software, Komponenten und Dienste Dritter gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des betreffenden Rechteinhabers.
10.5 Open-Source-Software
10.5.1 Agile-IS ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Software („OSS“) einzusetzen.
10.5.2 Für eingesetzte Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.
10.5.3 Agile-IS übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Open-Source-Komponente für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke rechtlich oder technisch geeignet ist.
10.5.4 Gibt der Kunde den Einsatz bestimmter Open-Source-Komponenten vor, trägt er die Verantwortung für solche lizenzrechtlichen Folgen, die gerade aus dieser Vorgabe entstehen.
10.5.5 Eine gesonderte rechtliche Prüfung von Open-Source-Lizenzen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
10.5.6 Im Übrigen richtet sich die Haftung im Zusammenhang mit Open-Source-Software nach Ziffer 9.
11 IT-Sicherheit und Kundensysteme
11.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart und unbeschadet zwingender gesetzlicher Pflichten von Agile-IS ist der Kunde für den sicheren Betrieb der von ihm bereitgestellten oder betriebenen IT-, Netzwerk-, Cloud- und sonstigen technischen Systeme verantwortlich.
11.2 Die Verantwortung des Kunden umfasst insbesondere die angemessene Absicherung seiner Systeme und Netzwerke, die Verwaltung von Benutzerkonten, Berechtigungen und Zugangsdaten, die Durchführung erforderlicher Sicherheits- und Herstellerupdates, die Datensicherung sowie die Überwachung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen.
11.3 Eine laufende Sicherheitsüberwachung, Schwachstellenanalyse, Penetrationstestung, Angriffserkennung, Incident Response oder Prüfung auf Einhaltung bestimmter gesetzlicher, regulatorischer oder technischer Sicherheitsanforderungen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11.4 Der Kunde informiert Agile-IS unverzüglich über ihm bekannte Sicherheitsvorfälle, kompromittierte Zugangsdaten oder sonstige Sicherheitsrisiken, soweit diese die Leistungserbringung durch Agile-IS betreffen können.
11.5 Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass durch eine weitere Leistungserbringung ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Systeme von Agile-IS, des Kunden oder Dritter entsteht, ist Agile-IS berechtigt, die betroffenen Leistungen bis zur Klärung oder Beseitigung des Risikos angemessen einzuschränken oder auszusetzen.
11.6 Mehraufwand aufgrund von Sicherheitsvorfällen, kompromittierten Systemen, unzureichender Absicherung oder sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden ist gesondert zu vergüten.
12 Einsatz von KI-Systemen
12.1 Agile-IS ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge, Modelle, Dienste, Agenten und sonstige automatisierte Systeme nach eigener Wahl als Arbeitsmittel einzusetzen.
12.2 Auswahl, Kombination und Wechsel der eingesetzten KI-Systeme und Anbieter liegen im Ermessen von Agile-IS. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12.3 Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Einsatz oder Ausschluss bestimmter KI-Systeme, Modelle, Anbieter oder technischer Verfahren.
12.4 Die vertraglichen Verpflichtungen von Agile-IS hinsichtlich Vertraulichkeit und Datenschutz bleiben durch den Einsatz von KI-Systemen unberührt.
12.5 Agile-IS ist nicht verpflichtet, interne Arbeitsweisen, Prompts, Prompt-Strukturen, Toolketten, Agentenkonfigurationen, eingesetzte Hilfsmittel oder sonstige interne Verfahren offenzulegen, soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Individualvereinbarung hierzu besteht.
12.6 Gibt der Kunde den Einsatz bestimmter KI-Systeme, Modelle oder Plattformen vor, stellt er die hierfür erforderlichen Zugänge, Rechte und Voraussetzungen bereit. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand ist gesondert zu vergüten.
13 Datenschutz und Vertraulichkeit
13.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung der ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werdenden nicht öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei.
13.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden.
13.3 Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Daten und Inhalte von Agile-IS im vertraglich vorgesehenen Umfang rechtmäßig verarbeitet und genutzt werden dürfen.
13.4 Soweit Agile-IS personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
13.5 Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, bleibt der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
14 Höhere Gewalt
14.1 Soweit Agile-IS aufgrund eines von ihr nicht zu vertretenden Ereignisses an der Leistungserbringung gehindert ist, ist die Leistungspflicht für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung ausgesetzt.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Cyberangriffe sowie Ausfälle von Energie-, Telekommunikations-, Cloud- oder sonstigen für die Leistungserbringung erforderlichen Infrastrukturen und Diensten gehören.
14.2 Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Fulda, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.